Jugendkriminalität verstehen

Eine Analyse der aktuellen Situation, rechtlichen Rahmenbedingungen und Resozialisierungsmaßnahmen für jugendliche Straftäter in Deutschland.

Mehr erfahren

Schülerprojekte

Unsere Schülerinnen und Schüler haben sich intensiv mit dem Thema Jugendkriminalität auseinandergesetzt und eigene Projekte entwickelt. Hier präsentieren wir Arbeiten, die verschiedene Aspekte des Themas beleuchten.

Thema 1

Von Silas, David, Diyar und Elijah

Der Film handelt von zwei Jungen, die in ihrer Jugend in kriminelle Aktivitäten verwickelt waren. Eines Tages begehen sie eine Straftat, für die sie schließlich von der Justiz verurteilt werden.

Thema 2

Von Tharon, Melissa und Flo

Projektbeschreibung 2

Thema 3

Von Aaron und Marlon

Projektbeschreibung 3

Thema 4

Von Quinn, Elias, Hendrik und Tom

Unsere Gruppe hat Interviews über das Thema Jugendkriminalität in Verschiedenen Altersklassen durchgeführt. In diesen Interviews haben wir Fragen dazu gestellt, wieso zu Jugendkriminalität stehen. Oder auch ob sie schon Berührungen mit Jugendkriminalität hatten.

Einführung

Jugendkriminalität ist ein komplexes gesellschaftliches Phänomen, das verschiedene Ursachen hat und differenzierte Ansätze erfordert. In Deutschland gibt es einen speziellen rechtlichen Rahmen für jugendliche Straftäter, der auf Erziehung und Resozialisierung ausgerichtet ist, statt auf reine Bestrafung.

Diese Seite bietet einen Überblick über die aktuelle Situation der Jugendkriminalität in Deutschland, die rechtlichen Grundlagen im Umgang mit jugendlichen Straftätern sowie Präventions- und Resozialisierungsmaßnahmen.

Wichtige Fakten

Aktuelle Zahlen zur Jugendkriminalität

  • Die Jugendkriminalität ist in den letzten Jahren insgesamt rückläufig
  • Etwa 7% aller Tatverdächtigen sind Jugendliche (14-17 Jahre)
  • Eigentumsdelikte und Körperverletzung sind die häufigsten Straftaten
  • Über 70% der jugendlichen Straftäter werden nicht rückfällig

Statistik und Entwicklung

Entwicklung der Jugendkriminalität

Tatverdächtige Jugendliche pro 100.000 Einwohner

Häufigste Delikte

Diebstahl 31%
Körperverletzung 22%
Sachbeschädigung 15%
Drogendelikte 12%
Sonstige 20%

Regionale Unterschiede

Die Jugendkriminalitätsrate variiert stark zwischen städtischen und ländlichen Gebieten sowie zwischen den Bundesländern.

Städtische Gebiete Höhere Rate
Ländliche Gebiete Niedrigere Rate

Rechtliche Grundlagen

  • Jugendstrafrecht
  • Maßnahmen
  • Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Rechtlicher Rahmen für Straftaten von Jugendlichen

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) bildet die rechtliche Grundlage für den Umgang mit straffälligen Jugendlichen (14-17 Jahre) und Heranwachsenden (18-20 Jahre) in Deutschland. Es trat 1923 in Kraft und wurde seitdem mehrfach reformiert.

Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht beim Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Ziel ist nicht primär die Bestrafung, sondern die Förderung der Entwicklung des Jugendlichen und seine Reintegration in die Gesellschaft.

Grundprinzipien des Jugendstrafrechts:

  • Erziehungsgedanke steht im Vordergrund
  • Individuelle Betrachtung des Täters und seiner Entwicklung
  • Flexible Reaktionsmöglichkeiten
  • Vermeidung von stigmatisierenden Sanktionen
  • Vorrang von Erziehungsmaßregeln vor Zuchtmitteln und Jugendstrafe

Maßnahmen und Sanktionen

Reaktionsmöglichkeiten auf Straftaten von Jugendlichen

Erziehungsmaßregeln (§ 9-12 JGG)

  • Weisungen (z.B. Arbeitsauflagen, Sozialer Trainingskurs)
  • Erziehungsbeistandschaft
  • Betreute Wohnformen
  • Keine Strafe im eigentlichen Sinne

Zuchtmittel (§ 13-16 JGG)

  • Verwarnung
  • Auflagen (z.B. Wiedergutmachung, Entschuldigung)
  • Jugendarrest (Freizeit-, Kurz- oder Dauerarrest)
  • Ahndung ohne Strafcharakter

Jugendstrafe (§ 17-19 JGG)

  • Freiheitsentzug von 6 Monaten bis 5 Jahren
  • Bei schweren Straftaten bis zu 10 Jahre
  • Nur bei "schädlichen Neigungen" oder "Schwere der Schuld"
  • Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Diversion (§§ 45, 47 JGG), bei der unter bestimmten Voraussetzungen von der förmlichen Strafverfolgung abgesehen werden kann, insbesondere bei Ersttätern und leichteren Delikten.

Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht

Besonderheiten des Jugendstrafrechts

Aspekt Jugendstrafrecht Erwachsenenstrafrecht
Grundprinzip Erziehungsgedanke Schuldausgleich und Prävention
Strafrahmen Max. 5 Jahre (schwere Fälle 10 Jahre) Je nach Delikt bis lebenslänglich
Sanktionsarten Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe Geldstrafe, Freiheitsstrafe
Öffentlichkeit Verhandlung nicht öffentlich Verhandlung grundsätzlich öffentlich
Diversion Häufige Anwendung Eingeschränkte Anwendung

Resozialisierung

Resozialisierungsmaßnahmen

Ansätze zur Wiedereingliederung jugendlicher Straftäter

Bildung und Ausbildung

Schulabschlüsse nachholen, Berufsausbildung während der Haft, Qualifizierungsmaßnahmen

Soziale Trainingskurse

Förderung sozialer Kompetenzen, Konfliktlösungsstrategien, Anti-Aggressions-Training

Täter-Opfer-Ausgleich

Vermittlung zwischen Täter und Opfer, Wiedergutmachung, Verantwortungsübernahme

Betreutes Wohnen

Unterstützung bei der Wohnungssuche, Übergangseinrichtungen, Wohngruppen

Erfolgsquoten

Wirksamkeit von Resozialisierungsmaßnahmen

Rückfallquote nach Erziehungsmaßregeln 25%
Rückfallquote nach Zuchtmitteln 40%
Rückfallquote nach Jugendstrafe ohne Bewährung 60%
Rückfallquote nach Jugendstrafe mit Bewährung 35%

Quelle: Bundesministerium der Justiz, Rückfallstatistik 2016-2019

Herausforderungen

  • Mangel an Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Straftäter
  • Stigmatisierung und Vorurteile gegenüber ehemaligen Straftätern
  • Unzureichende Nachbetreuung nach Haftentlassung
  • Begrenzte finanzielle Ressourcen für Resozialisierungsprogramme

Prävention

Primäre Prävention

Maßnahmen, die darauf abzielen, Kriminalität zu verhindern, bevor sie entsteht.

  • Frühförderung in Familien
  • Soziale Kompetenztrainings in Schulen
  • Jugendarbeit und Freizeitangebote
  • Aufklärung über Drogen und Alkohol

Sekundäre Prävention

Maßnahmen, die auf gefährdete Jugendliche oder Risikogruppen abzielen.

  • Streetwork und aufsuchende Jugendarbeit
  • Schulsozialarbeit
  • Beratungsangebote für Familien
  • Mentorenprogramme

Tertiäre Prävention

Maßnahmen zur Verhinderung von Rückfällen bei bereits straffällig gewordenen Jugendlichen.

  • Resozialisierungsprogramme
  • Bewährungshilfe
  • Nachbetreuung nach Haftentlassung
  • Therapieangebote

Erfolgreiche Präventionsprojekte in Deutschland

Projekt "Kurve kriegen"

Initiative in Nordrhein-Westfalen zur frühzeitigen Intervention bei Kindern und Jugendlichen, die durch mehrfache Delinquenz auffällig geworden sind.

Erfolgsquote: 70% der Teilnehmer werden nicht mehr straffällig

Programm "Neustart"

Bundesweites Programm zur Reintegration von jugendlichen Straftätern durch Ausbildung, Wohnungssuche und psychosoziale Betreuung.

Erfolgsquote: 65% finden einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz

Fazit

Der Umgang mit jugendlichen Straftätern in Deutschland ist geprägt vom Erziehungsgedanken und dem Ziel der Resozialisierung. Das deutsche Jugendstrafrecht bietet ein differenziertes System von Maßnahmen, die individuell auf die Situation des Jugendlichen zugeschnitten werden können.

Die Statistiken zeigen, dass die Jugendkriminalität in Deutschland insgesamt rückläufig ist. Dennoch bleibt es eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, präventive Maßnahmen zu fördern und Resozialisierungsprogramme weiterzuentwickeln.

Besonders erfolgversprechend sind Ansätze, die frühzeitig ansetzen und verschiedene Lebensbereiche (Familie, Schule, Freizeit) einbeziehen. Auch die Nachbetreuung nach einer Strafe spielt eine entscheidende Rolle, um Rückfälle zu vermeiden und eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen.