Eine Analyse der aktuellen Situation, rechtlichen Rahmenbedingungen und Resozialisierungsmaßnahmen für jugendliche Straftäter in Deutschland.
Mehr erfahrenUnsere Schülerinnen und Schüler haben sich intensiv mit dem Thema Jugendkriminalität auseinandergesetzt und eigene Projekte entwickelt. Hier präsentieren wir Arbeiten, die verschiedene Aspekte des Themas beleuchten.
Von Silas, David, Diyar und Elijah
Der Film handelt von zwei Jungen, die in ihrer Jugend in kriminelle Aktivitäten verwickelt waren. Eines Tages begehen sie eine Straftat, für die sie schließlich von der Justiz verurteilt werden.
Von Tharon, Melissa und Flo
Projektbeschreibung 2
Von Aaron und Marlon
Projektbeschreibung 3
Von Quinn, Elias, Hendrik und Tom
Unsere Gruppe hat Interviews über das Thema Jugendkriminalität in Verschiedenen Altersklassen durchgeführt. In diesen Interviews haben wir Fragen dazu gestellt, wieso zu Jugendkriminalität stehen. Oder auch ob sie schon Berührungen mit Jugendkriminalität hatten.
Jugendkriminalität ist ein komplexes gesellschaftliches Phänomen, das verschiedene Ursachen hat und differenzierte Ansätze erfordert. In Deutschland gibt es einen speziellen rechtlichen Rahmen für jugendliche Straftäter, der auf Erziehung und Resozialisierung ausgerichtet ist, statt auf reine Bestrafung.
Diese Seite bietet einen Überblick über die aktuelle Situation der Jugendkriminalität in Deutschland, die rechtlichen Grundlagen im Umgang mit jugendlichen Straftätern sowie Präventions- und Resozialisierungsmaßnahmen.
Aktuelle Zahlen zur Jugendkriminalität
Tatverdächtige Jugendliche pro 100.000 Einwohner
Die Jugendkriminalitätsrate variiert stark zwischen städtischen und ländlichen Gebieten sowie zwischen den Bundesländern.
Rechtlicher Rahmen für Straftaten von Jugendlichen
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) bildet die rechtliche Grundlage für den Umgang mit straffälligen Jugendlichen (14-17 Jahre) und Heranwachsenden (18-20 Jahre) in Deutschland. Es trat 1923 in Kraft und wurde seitdem mehrfach reformiert.
Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht beim Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Ziel ist nicht primär die Bestrafung, sondern die Förderung der Entwicklung des Jugendlichen und seine Reintegration in die Gesellschaft.
Reaktionsmöglichkeiten auf Straftaten von Jugendlichen
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Diversion (§§ 45, 47 JGG), bei der unter bestimmten Voraussetzungen von der förmlichen Strafverfolgung abgesehen werden kann, insbesondere bei Ersttätern und leichteren Delikten.
Besonderheiten des Jugendstrafrechts
Aspekt | Jugendstrafrecht | Erwachsenenstrafrecht |
---|---|---|
Grundprinzip | Erziehungsgedanke | Schuldausgleich und Prävention |
Strafrahmen | Max. 5 Jahre (schwere Fälle 10 Jahre) | Je nach Delikt bis lebenslänglich |
Sanktionsarten | Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe | Geldstrafe, Freiheitsstrafe |
Öffentlichkeit | Verhandlung nicht öffentlich | Verhandlung grundsätzlich öffentlich |
Diversion | Häufige Anwendung | Eingeschränkte Anwendung |
Ansätze zur Wiedereingliederung jugendlicher Straftäter
Schulabschlüsse nachholen, Berufsausbildung während der Haft, Qualifizierungsmaßnahmen
Förderung sozialer Kompetenzen, Konfliktlösungsstrategien, Anti-Aggressions-Training
Vermittlung zwischen Täter und Opfer, Wiedergutmachung, Verantwortungsübernahme
Unterstützung bei der Wohnungssuche, Übergangseinrichtungen, Wohngruppen
Wirksamkeit von Resozialisierungsmaßnahmen
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Rückfallstatistik 2016-2019
Maßnahmen, die darauf abzielen, Kriminalität zu verhindern, bevor sie entsteht.
Maßnahmen, die auf gefährdete Jugendliche oder Risikogruppen abzielen.
Maßnahmen zur Verhinderung von Rückfällen bei bereits straffällig gewordenen Jugendlichen.
Initiative in Nordrhein-Westfalen zur frühzeitigen Intervention bei Kindern und Jugendlichen, die durch mehrfache Delinquenz auffällig geworden sind.
Erfolgsquote: 70% der Teilnehmer werden nicht mehr straffällig
Bundesweites Programm zur Reintegration von jugendlichen Straftätern durch Ausbildung, Wohnungssuche und psychosoziale Betreuung.
Erfolgsquote: 65% finden einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
Der Umgang mit jugendlichen Straftätern in Deutschland ist geprägt vom Erziehungsgedanken und dem Ziel der Resozialisierung. Das deutsche Jugendstrafrecht bietet ein differenziertes System von Maßnahmen, die individuell auf die Situation des Jugendlichen zugeschnitten werden können.
Die Statistiken zeigen, dass die Jugendkriminalität in Deutschland insgesamt rückläufig ist. Dennoch bleibt es eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, präventive Maßnahmen zu fördern und Resozialisierungsprogramme weiterzuentwickeln.
Besonders erfolgversprechend sind Ansätze, die frühzeitig ansetzen und verschiedene Lebensbereiche (Familie, Schule, Freizeit) einbeziehen. Auch die Nachbetreuung nach einer Strafe spielt eine entscheidende Rolle, um Rückfälle zu vermeiden und eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen.